Mitgliedschaft



Der Verein African European Co-Operation e.V. (AEC) hat den Zweck, die Beziehungen und Kooperationen zwischen den Völkern Afrikas und Deutschland im Sinne einer harmonischen und friedlichen Arbeitsgemeinschaft für die Schaffung eines harmonischen Klimas zu festigen und zu fördern. Der Verein bezweckt die Interessenvertretung seiner Mitglieder national und international, zur Förderung ihrer Interessen und zur Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Verbesserung ihrer beruflichen oder gewerblichen Angelegenheiten, mit dem Ziel, seine Mitglieder in alle beruflichen, gewerblichen, sozialen und sachlichen Angelegenheiten zu beraten, sie vor Benachteiligungen in rechtlichen Angelegenheiten zu schützen und behilflich zu sein nach Grundsätzen, die dem Gedeihen der Familie und dem allgemeinen Wohlergehen und Rechtsschutz dienen. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Entwicklung des Rechts, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung sowie der Anwendungspraxis auf dem Gebiet des Allgemeinen Rechtsschutzes. Dabei orientiert sich der Verein an solchen demokratischen Grundwerten wie Freiheit, Menschlichkeit, soziale Gerechtigkeit und Solidarität und betrachtet diese als gleichwertig und einander bedingend.

 

Mitglied des Vereins AFRICAN EUROPEAN CO-OOPERATION e.V. kann jede natürliche und juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist. Bei natürlichen Personen unter 18 Jahren ist die schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zwingend erforderlich. Juristische Personen benennen eine natürliche Person als Vertreter zur Ausübung der verbleibenden Rechten und Pflichten. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt nach schriftlicher Anmeldung an den Vorstand.

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages. Die Mitglieder erkennen durch ihren Eintritt die geltende Satzung an. Diese wird ihnen zusammen mit einer schriftliche Aufnahmebestätigung zugestellt. Das Mitglied erhält einen Vereins-Mitgliedsausweis. Eine juristische Person hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

 

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag.

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